Fehlercodes bei Kartenlesegeräten

02. Aug 2022

Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) treten häufiger Fehler auf, was ärgerlich ist, wenn man bedenkt, wie eng der Praxisbetrieb getaktet ist. Wer auf den ersten Blick erkennt, um welchen Fehler es sich handelt, kann schneller handeln. Dabei hilft der angezeigte Fehlercode mit den gängigsten Ursachen: Die Karte ist nicht gültig oder es gibt ein technisches Problem.

Dreistellige Fehlercodes weisen immer auf einen ungültigen Leistungsanspruchsnachweis hin. Entweder ist die Karte veraltet, gesperrt oder das Authentifizierungszertifikat der eGK ist ungültig und in allen der drei Fälle haben die Patienten keinen gültigen Leistungsanspruchsnachweis vorgelegt. Hier ist nicht das Ersatzverfahren anzuwenden – Versicherte müssen sich in einem der genannten Fälle an ihre Krankenkasse wenden, um den Grund der Fehlermeldung zu klären. Bis eine Klärung und die Vorlage einer gültigen eGK innerhalb des entsprechenden Quartals erfolgt, können Vertragsärzte eine Privatvergütung in Rechnung stellen. Wird bis zum Ende des Quartals doch noch eine gültige eGK vorgelegt, so ist die Rechnung zu stornieren und die Vergütung, sofern schon erfolgt, zurückzuzahlen.

Übersicht dreistelliger Fehlercodes bei ungültiger eGK


113 die eGK ist veraltet und älter als die Generation G1+
114 die eGK ist gesperrt
106 und 107 das Authentifizierungszertifikat der eGK ist ungültig

Technische Fehler werden vierstellig ausgegeben. Hier kann es vorkommen, dass die eGK beschädigt ist, was durch ein Update oder den Austausch der Karte durch die KK behoben werden kann.
Auch können Sicherheitsabfragen das Lesen der Karte verzögern, wenn z. B. die Verbindung zum Heilberufe-Ausweis (HBA) nicht ermittelt werden kann oder der Konnektor einen Defekt hat. Verhindern technische Fehler die Verwendung einer eGK, so findet das Ersatzverfahren gemäß Bundesmantelvertrag Anwendung.

Übersicht vierstelliger Fehlercodes bei Kartenlesegeräten


3001 die eGK ist beschädigt, ein Update der Karte kann Abhilfe schaffen, um den Abgleich der Versicherten-Stammdaten durchzuführen. Bleibt der Fehler bestehen, müssen Patienten eine neue Karte bei ihrer Kasse beantragen.
3041 PIN-Eingabe erforderlich – die Verbindung zur „Security Module Card B“ (SMC-B) muss autorisiert werden
3042 PIN-Eingabe erforderlich – die Verbindung zum HBA muss autorisiert werden

In beiden Fällen, 3041 und 3042, wird mit der PIN-Eingabe sichergestellt, dass die Versichertendaten nur von dazu berechtigten Personen ausgelesen werden.

4001 bis 4052 und 4094 der Konnektor ist defekt oder fehlerhaft konfiguriert – der EDV-Dienstleister muss kontaktiert werden, auch wenn Fehler häufiger auftreten, bzw. andere Codes regelmäßig ausgegeben werden.

HINWEIS

Durch die eGK G 2.1 kommt es seit Jahresanfang teilweise zu Störungen des Praxisablaufs: Kartenterminals des Herstellers Wordline Healthcare GmbH können aufgrund elektrostatischer Entladungen beim Einlesen ausfallen. Die Folge: Fehlermeldungen und Abstürze und daraus resultierende Neustarts der Kartenterminals oder der Praxisverwaltungssysteme.
Die neuesten eGK unterstützen die sogenannte Near-Field Communication (NFC), um etwa das eRezept mit App nutzen zu können. Ein Aufsatz soll nun das Problem lösen. Laut KBV sollen Praxen gemäß Entscheidung des Bundesschiedsamts einen Zuschlag für die betroffenen Geräte erhalten. Dieser „Kartenterminal-Zuschlag“ beläuft sich auf 35,46 Euro.

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