08. Nov 2022
Vermieter können Immobilien schneller und mit höheren Beträgen von der Steuer abschreiben, wenn sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Dafür reiche ein Online-Gutachten, so das Finanzgericht Köln.
Eine modellhaft ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von vermieteten Immobilien könne als Grundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA-Satz) gelten. Grundsätzlich sei ein Gebäude zwar nach festen AfA-Sätzen (hier 2 % pro Jahr) abzuschreiben, bei einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer (als 50 Jahre) könne aber von höheren Sätzen ausgegangen werden.
Quelle: FG Köln, 6 K 923/20 vom 22.03.2022
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