05. Mai 2020
In dringenden Fällen können Patienten binnen 24 Stunden Termine über die Hotline 116 117 bei einem Arzt erhalten. Zuvor wird die Ersteinschätzung durch speziell geschulte Mitarbeiter vorgenommen. Diese vermitteln Patienten bei akuten Fällen direkt an die richtigen Anlaufstellen. Ärzte, die einen Termin für einen „TSS-Akutfall“ bereitstellen, erhalten neben der extrabudgetären Vergütung auch einen Honorarzuschlag.
Um alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär vergütet zu bekommen, müssen diese bei der Abrechnung die Vermittlungsart mit „TSS-Akutfall“ kennzeichnen.
Für den Zuschlag geben Sie die entsprechende Gebührenposition (GOP) an. Für den Zuschlag von 50 % des Honorars auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale fügen Sie den Buchstaben „A“ hinzu. Das Praxisverwaltungssystem ersetzt die GOP dann automatisch durch die altersklassenspezifische GOP für die Zuschläge. Die extrabudgetäre Vergütung plus Zuschlag erhalten in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) nur Ärzte der Fachgruppe, bei der die TSS den Termin vereinbart hat – etwa beim Hausarzt.
Quelle: meditaxa Redaktion
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