Steuerersparnis zum Jahresende

09. Nov 2021

In den letzten Monaten des Jahres können Steuerzahler noch einige wichtige Weichen stellen, um ihre Einkommensteuerbelastung für 2021 zu senken:

Werbungskosten: Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro. Diesen Betrag zieht es automatisch vom Arbeitslohn ab, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen werden. Macht der Arbeitnehmer jedes Jahr konstant berufliche Kosten von bis zu 1.000 Euro geltend, erzielt er dadurch also keinen steuerlichen Mehrwert. Es lohnt sich daher häufig, berufliche Kosten jahresweise zu bündeln, damit die 1.000-Euro-Grenze in einem Jahr übersprungen wird, damit sich die Kosten steuermindernd auswirken, während dann in einem anderen Jahr der Pauschbetrag greift. Wer diese Strategie umsetzen will, sollte noch vor dem Jahreswechsel sämtliche beruflichen Kosten zusammen rechnen, die aktuellen Jahr entstanden sind und voraussichtlich noch anfallen werden.

Außergewöhnliche Belastungen: Selbstgetragene Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Brillen und Hörgeräte können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bevor sich diese Kosten steuermindernd auswirken, bringt das Finanzamt aber eine sogenannte zumutbare Belastung in Abzug. Weil diese in jedem Jahr aufs Neue übersprungen werden muss, sollten Steuerzahler ihre Krankheitskosten möglichst jahresweise bündeln, um einen steueroptimalen Abzug zu erreichen. Zwar ist in der Regel nicht planbar, wann Krankheitskosten anfallen, ein paar Einflussmöglichkeiten haben Steuerzahler aber doch: Zunächst sollten sie sämtliche Krankheitskosten zusammenrechnen, die im laufenden Jahr bereits angefallen sind. Ergibt die Berechnung, dass die zumutbare Belastung für das auslaufende Jahr bereits überschritten ist, können sie noch schnell nachlegen und beispielsweise noch eine Brille kaufen. Ergibt die überschlägige  Berechnung, dass in 2021 bisher nur wenige oder noch gar keine außergewöhnlichen Belastungen angefallen sind, sollte man die Kosten, bzw. Ausgaben auf 2022 verschieben, damit sie dann die Hürde der zumutbaren Belastung überspringen.

Handwerkerleistungen: Eine völlig andere Strategie sollten Steuerzahler bei Handwerkerleistungen verfolgen. Da bei diesen Kosten ein Höchstbetrag gilt, sollten sie möglichst gleichmäßig über die Jahre verteilt werden. Private Haushalte dürfen
Lohnkosten für Handwerker mit 20 % von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Da das Finanzamt Lohnkosten bis 6.000 Euro pro Jahr anerkennt, beträgt die maximal erzielbare
Steuerersparnis 1.200 Euro. Eine Steuerersparnis kurz vor Jahresende ist möglich, wenn Steuerzahler die Höchstbeträge für das laufende Jahr noch nicht komplett ausgeschöpft haben.
In diesem Fall können sie vor Silvester noch offene Handwerkerrechnungen begleichen oder ausstehende Reparaturen in Auftrag geben und bezahlen.

meditaxa Redaktion
Foto: © Dmitriy / AdobeStock

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