Bilanz

25.08.2023

Die Bilanz ist die Darstellung der Vermögenswerte – der Aktiva – einerseits und die Darstellung der Finanzierung – der Passiva – andererseits. Aktiva sind solche Vermögensformen, die ein Unternehmen „aktiv“ einsetzen kann, unabhängig davon, ob diese selbst finanziert wurden oder nicht. Vereinfacht gesagt: Die Aktivseite drückt aus, welches Vermögen vorhanden ist. Die Passivseite zeigt, wie dieses Vermögen finanziert wurde, also die Herkunft des Kapitals; entweder durch eigenes Vermögen (Eigenkapital) oder durch Schulden (Verbindlichkeiten).


Die Bilanz ist die Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und der Kapitalgegenstände eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die Bilanz Hauptbestandteil eines Jahresabschlusses. Sie bildet die buchhalterische Übersicht über alle Vermögensbestandteile eines Unternehmens sowie über die Herkunft des Kapitals.
Die Basis bildet das Inventar (= die Vermögensgegenstände, Schulden und das Reinvermögen).

Doppelte Buchführung: Aktiva und Passiva

Die Bilanz enthält im Gegensatz zum Inventar nur die Wertangaben in der jeweiligen Währung und keine Mengenangaben. Um dem System der doppelten Buchführung zu entsprechen, ist die Bilanz aufgeteilt in AKTIVA (= Vermögensgegenstände/Mittelverwendung) und PASSIVA (=Eigenkapital und Fremdkapital/Mittelherkunft).
Dabei gilt immer, dass der Wert der AKTIV-Seite dem Wert der PASSIV-Seite entspricht.
Die Summe der AKTIV-Seite wird Bilanzsumme genannt. Sie entspricht in einer korrekt aufgestellten Berechnung exakt der Summe der PASSIV-Seite. Die Struktur der Bilanz ist in § 266 des Handelsgesetzbuchs (HGB) vorgegeben.

Wann wird eine Bilanz erstellt?
Die Regeln zur Erstellung der Bilanz legt das Handelsgesetzbuch (HGB) fest. Ob die Erstellung einer Bilanz verpflichtend ist, hängt davon ab, wie hoch der Umsatz und der Gewinn sind und ob das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist. Für Kleingewerbetreibende reicht bereits eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Liegt der Gewinn unterhalb von 17.500 Euro, ist selbst diese nicht erforderlich. Freiberufler/Freelancer sind ebenfalls nicht zur Bilanzierung verpflichtet.

Bei Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist jeder Kaufmann oder jedes Unternehmen dazu verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu Beginn des Wirtschaftsjahres zu erstellen. Außerdem ist nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Schlussbilanz aufzustellen. Diese ist auch Bestandteil des Jahresabschlusses und ist vom Geschäftsführer zu unterschreiben.

Alle Unternehmen, die zur Buchführung verpflichtet sind, müssen ihre Bilanz mit dem Jahresabschluss veröffentlichen. Im elektronischen Bundesanzeiger oder dem elektronischen Unternehmensregister ist es möglich, die Jahresabschlüsse von verschiedenen Unternehmen einzusehen. Dadurch hat jeder die Möglichkeit, Unternehmen anhand ihrer finanziellen Lage miteinander zu vergleichen. Besonders für Kunden oder Kreditgeber ist dies vorteilhaft, um herauszufinden, ob sich eine Zusammenarbeit lohnt.

Funktionen der Bilanz

Die Aufstellung bietet für das Unternehmen und für mit dem Unternehmen verbundene Parteien drei verschiedene Funktionen:

Dokumentationsfunktion:
Die Aufstellung stellt das vorhandene Vermögen und Kapital des Unternehmens dar (allerdings ohne die stillen Reserven). Durch das Festhalten des Vermögens wird dieses zu einem handels- und steuerrechtlich erheblichen Nachweis über die vom Unternehmen getätigten Geschäfte – sie werden so nachprüfbar. Die Aufstellung stellt also den formellen Abschluss der Buchführung dar.

Gewinnermittlungsfunktion:
Um den Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres zu ermitteln, wird das Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres verglichen. Die Differenz – bereinigt um Einlagen bzw. Entnahmen – zeigt dann die Höhe des Gewinns bzw. des Verlusts im entsprechenden Geschäftsjahr. Wie der jeweilige Gewinn bzw. Verlust genau zustande gekommen ist, ist in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) genauer erkennbar.

Informationsfunktion:
Die Informationsfunktion der Aufstellung dient einerseits als Selbstinformation und andererseits als Drittinformation. Ziel der Selbstinformation ist es, dem Kaufmann konkrete Hinweise zum Erfolg seiner Unternehmensführung zu geben. Für interessierte Dritte (insbesondere Banken, Investoren, Aufsichtsbehörden, Finanzamt, Arbeitnehmer, …) bietet die Bilanz diesen Interessenten konkrete Informationen zum Erfolg des Unternehmens und damit verbunden eine Entscheidungsgrundlage für den künftigen Umgang mit dem Unternehmen.

Bei jeder Aufstellung gibt es Gestaltungsspielraum durch verschiedene rechtliche Vorgaben. Eine „perfekte“ Bilanz gibt es nicht, keine Aufstellung wird alle drei Funktionen perfekt erfüllen. Die Bilanz ist also kein absolutes Maß zum Beurteilen eines Unternehmens.