Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärzte
und Patienten mit digitalen Lösungen
vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der
elektronische Patientenakte ( ePA )
für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten
vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das
E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet.
Wesentliche Inhalte:
- Die elektronische Patientenakte ( ePA ) wird Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Für privat Versicherte können die Unternehmen der PKV ebenfalls eine widerspruchsbasierte ePA anbieten.
- Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. In
enger Verknüpfung mit dem weiterentwickelten E-Rezept werden so
ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und
Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.
- Das E-Rezept wird weiterentwickelt, als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und ein weiterer Zugangsweg per ePA -App eröffnet.
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden
tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz
transparent gemacht. Mit der Ausweitung der DiGA auf digitale
Medizinprodukte der Risikoklasse IIb werden sie auch für komplexere
Behandlungsprozesse – z.B. für das Telemonitoring – genutzt werden können.
- Damit die Telemedizin fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin wird
außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen. Die
Erbringung telemedizinischer Leistungen durch Einrichtungen wie
Hochschulambulanzen oder Psychiatrische Institutsambulanzen sowie
psychotherapeutische Sprechstunden wird ermöglicht.
- Ein Digitalbeirat bei der gematik , der unter anderem mit Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ( BfDI ), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI ).
Bei der weiteren Besetzung des Digitalbeirats sind insbesondere
ethische und medizinische Perspektiven zu berücksichtigen. Der
Digitalbeirat soll künftig die gematik laufend
bei all ihren Festlegungen mit ausgewogenen Empfehlungen zu Fragen des
Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der
Anwenderfreundlichkeit beraten.