18.11.2024
Das Finanzamt ist eine örtliche Behörde und stellt die unterste Ebene der Finanzverwaltung dar. Zu den wichtigsten Aufgaben der Finanzämter gehören die Festsetzung und Eintreibung von Steuern und deren Verwaltung.
Die Zuordnung zum örtlich zuständigen Finanzamt ergibt sich aus dem Wohnsitz. Das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Wohnung des:r Steuerpflichtigen befindet, ist sachlich und örtlich zum Erlass der Steuerbescheide zuständig.
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Die Aufgaben der Finanzämter sind sehr vielfältig und gliedern sich in folgende Aufgabengebiete:
Unter anderem sind die Finanzämter für diese beiden Aufgaben zuständig:
Die Finanzämter erlassen Steuerbescheide zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder zum Gewerbesteuermessbetrag. Mit diesen Steuerbescheiden werden Steuerpflichtige genau bezeichnet, ebenso um welche Steuerart es sich handelt, welcher Zeitraum betroffen ist und welcher Betrag festgesetzt wird. Abweichungen von der Steuererklärung werden erläutert und die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung legt fest, welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können und innerhalb welcher Frist dies erfolgen muss.
Wenn Steuerpflichtige die von den Finanzämtern durch Bescheide festgesetzten Beträge nicht bezahlen, wird das Finanzamt diese Steuern eintreiben. Sofern gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden kann, kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Sollte diese gewährt werden, muss der umstrittene Betrag erst nach einem ungünstigen Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens gezahlt werden.
Ansonsten kann die Fälligkeit der Zahlung auch durch Stundung, Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung hinausgeschoben werden. Anderenfalls kann das Finanzamt nach erfolglosem Versand schriftlicher Mahnungen seine Ansprüche pfänden. Besonders wirksam ist hierbei die Kontopfändung oder die Gehaltspfändung.