26.07.2024
Die GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte - und GOZ - Gebührenordnung für Zahnärzte - regeln die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.
Unter Abrechnung nach GOÄ und GOZ fallen privatärztliche/privatzahnärztliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die Honorarabrechnung gegenüber allen privat versicherten Patienten und sogenannten „Selbstzahlern“ ist die „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ verbindlich. Die GOÄ gilt auch für alle IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen), unabhängig davon, ob ein Patient gesetzlich oder privat krankenversichert ist.