Diese Leistungen können
von der Früherkennung von Krankheiten bis hin zu spezifischen
Behandlungen reichen, deren medizinischer Nutzen oft nicht ausreichend
nachgewiesen ist und somit eine persönliche Wertentscheidung für die
oder den Patientin darstellt.
Merkmale von IGeL:
- Nicht im Leistungskatalog enthalten: Im Gegensatz zu Leistungen der Regelversorgung werden IGeL nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
- Selbstzahlerleistungen: Patienten müssen die Kosten für diese Leistungen selbst tragen.
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- Abwägung von Nutzen und Schaden: Die Entscheidung, ob eine IGeL sinnvoll ist, hängt davon ab, ob der erwartete Nutzen den möglichen Schaden überwiegt.
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- Verfügbarkeit: IGeL werden oft direkt in ärztlichen Praxen angeboten.
Beispiele für IGeL:
- Bestimmte Früherkennungsuntersuchungen: Zum Beispiel die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung ohne Verdacht auf eine Erkrankung.
- Atteste: Schriftliche Bescheinigungen, die über den medizinisch notwendigen Umfang hinausgehen.
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- Reiseimpfungen: Impfungen, die über den für bestimmte Reiseziele empfohlenen Standard hinausgehen.
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- Nicht ausreichend belegte Therapien: Leistungen,
für die keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für eine
ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Anwendung vorliegen
Wie erhält man Informationen zu IGeL?
- IGeL-Monitor: Das
ist ein Angebot des Medizinischen Dienstes (MDS) des Spitzenverbands
der Krankenkassen, das umfassende Informationen zu den häufigsten
IGeL bereitstellt.
- Ärzte: Die
behandelnden Ärzte können Informationen zu den
Kosten und dem Nutzen einer spezifischen IGeL geben.