Steuerprogression

02.03.2026

In Deutschland haben wir eine progressive Einkommensteuer; der Steuersatz steigt in Abhängigkeit zum zu versteuernden Einkommen an.


Der niedrigste Steuersatz in Deutschland beträgt 14 Prozent. Er greift 2026 ab dem 12.411ten Euro, denn bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.410 Euro muss man 2026 gar keine Einkommensteuer zahlen. Das ist der Grundfreibetrag, und er steht jeder steuerzahlenden Person zu.

Bei einer progressiven Steuer wächst der Steueranteil mit dem zu versteuernden Einkommen (ansteigende Steuer). 

BEISPIEL

Stand: 2026  mit einem fiktiven zu versteuernden Einkommen (zvE) von 30.000 € nach Abzug von Versicherungen und Werbungskosten: 

  • Die Nullzone (Grundfreibetrag): Die ersten 12.410 € sind komplett steuerfrei (Steuer = 0€)

  • Die Progressionszone (Der Anstieg): Der Betrag zwischen 12.410 € und 30.000 € (also 17.590 €) wird versteuert.
  • Der Steuersatz beginnt bei 14 % und steigt mit jedem Euro linear an.
  • Bei 30.000 € liegt der Steuersatz für den letzten verdienten Euro (der sogenannte Grenzinhaltssteuersatz) bereits bei ca. 23 - 24 %.

Wichtiges auf den Punkt gebracht:

Progressiver Steuertarif: Die Steuerlast steigt überproportional zum Einkommen. Höhere Einkommensgruppen zahlen einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern als niedrigere.

Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz: Der Grenzsteuersatz gibt an, wie der „nächste“ Euro versteuert wird. Er ist oft deutlich höher als der durchschnittliche Steuersatz auf das gesamte Einkommen.

AUF EINEN BLICK

  • Der Grundfreibetrag bleibt steuerfrei.
  • Ab dem Grundfreibetrag steigt der Steuersatz in der sogenannten Progressionszone von 14 % bis auf 42 % (Spitzensteuersatz).
  • Der Spitzensteuersatz von 42 % (2026) ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 €.
  • Die „Reichensteuer“ von 45 % greift ab 277.826 €.

Progressionsvorbehalt: Dies ist eine Sonderregelung, bei der steuerfreie Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld) das zu versteuernde Einkommen zwar nicht direkt erhöhen, aber den persönlichen Steuersatz für das restliche Einkommen anheben.

Bei Gehaltserhöhungen sollte daher bedacht werden, dass ein beträchtlicher Teil des zusätzlichen Einkommens direkt an den Staat fließt, weil der Steuersatz für diesen Mehrbetrag höher liegt als für das bisherige Gehalt.