09.09.2024
Bei der Einkommensteuer spielt es eine entscheidende Rolle, wann genau Einnahmen auf dem Konto angekommen sind. Daher hat der Gesetzgeber das Zuflussprinzip geschaffen.
Für die Einkommensteuer ist es wichtig, wann genau das Geld
angekommen ist, das versteuert werden soll. Die Steuer wird immer
für einen ganz bestimmten Zeitraum berechnet: Einkommensteuer = die Einnahmen vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.
Geld, das (auch nur) einen Tag vorher oder nachher überwiesen wurde, zählt
normalerweise nicht. Das nennt man das Zuflussprinzip.
Beispiel für das Zuflussprinzip anhand der Lohnsteuer:
Ein Steuerpflichtiger erhält vom Arbeitgeber eine Jahresprämie für
2024; diese wird in der Dezember-Gehaltsabrechnung aufgelistet.
Ausbezahlt
wird sie allerdings erst Ende Januar 2025. In diesem Fall muss der
Steuerpflichtige die
Prämie 2025 versteuern, denn hier zählt das Datum der Auszahlung, nicht das Datum der Abrechnung. Entscheidend ist also der Geldeingang
auf dem Konto, nicht wann es auf der Abrechnung steht.
HINWEIS
Der Geldeingang auf dem Konto spielt dann eine Rolle bei der Versteuerung, wenn bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden sollen, oder wenn innerhalb einer bestimmten Frist die Steuerklasse gewechselt wurde.
Ausnahmen vom Zuflussprinzip
Regelmäßig "fließende" Einnahmen, wie Gehälter, Mieten oder Zinsen, genießen beim Zuflussprinzip einen Spielraum von zehn Tagen vor/nach dem Stichtag. Beispiel: Eine wiederkehrende Zahlung wird immer zum Monatsende gezahlt. Der Geldeingang der Dezemberzahlung wird ausnahmsweise erst am 02. Januar des Folgejahres auf dem Konto verzeichnet, so zählt dieses Geld dennoch zu den Jahreseinnahmen des Vorjahres – da es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Einnahme handelt, die normalerweise zum Monatsende ankommt.
Laufender Arbeitslohn gilt immer “als im
zugehörigen Kalenderjahr zugeflossen”. Wird z.B. ein Gehalt für Januar 2025 bereits im Dezember 2024 ausgezahlt, gehört der zu versteuernde Lohn dennoch zum Jahr 2025.
Gleiches Prinzip beim Abflussprinzip
Zufluss oder Abfluss, also Einnahme oder Ausgabe: Für beides gelten
dieselben Regeln. Aus steuerlicher Sicht zählen Ausgaben immer für den
Zeitpunkt, an dem sie tatsächlich geleistet werden. Das heißt, wenn beim
Online-Banking das Geld von der Bank abgebucht ist.
Die Zehn-Tage-Regel für regelmäßige Zahlungen gilt genauso: Ausgaben werden dem Steuerjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Auch wenn das Geld ausnahmsweise zehn Tage vor oder nach dem Stichtag geflossen ist, wird es zu den Ausgaben des „eigentlich passenden“ Jahres dazu gerechnet.