Juristische Person

09.09.2024

Zu den juristischen Personen gehören Unternehmen, die eine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzen. Dies ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften der Fall.


Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. 

Jeder Mensch gilt als natürliche Person und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt, z.B. ein Verein, eine GmbH etc. Juristische Personen erwerben ihre Rechtsfähigkeit regelmäßig durch Eintragung in eines der bei den Amtsgerichten geführten öffentlichen Register - Vereinsregister, Handelsregister, etc.

Zu unterscheiden gilt es zwischen:

  • Juristischen Personen des öffentlichen Rechts, dazu zählen Gebietskörperschaften: Staat / Bund, Länder und Gemeinden. Personalkörperschaft: Berufskammern wie Steuerberaterkammer, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammer; Innungen. Realkörperschaft: Industrie- und Handelskammern.
  • Juristischen Personen des privaten Rechts, dazu zählen eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und eingetragene Genossenschaften.