05.03.2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, gilt seit dem 01. Januar.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) können sich künftig in das Gesellschaftsregister eintragen lassen. Das wird wichtig, wenn die GbR Grundstücke oder Anteile an einer GmbH hält. Zudem öffnet das MoPeG die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) und somit auch die GmbH & Co. KG für die freien Berufe. Für Ärzte bedeuten diese „neuen“ Gesellschaftsformen eine immense Haftungsreduzierung der Gesellschafter, sofern das jeweilige Berufsrecht es zulässt.