Wer bekommt das Auto? Nutzungsvergütung bei Trennung

06.11.2026

Bereits während des Getrenntlebens streiten Eheleute noch über einzelne Gegenstände.


Nutzt ein Partner diese ausschließlich, steht dem anderen unter Umständen eine Nutzungsvergütung zu. In welcher Höhe diese ausfallen kann, zeigt ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH). Im konkreten Fall stritten die Eheleute über das Familienfahrzeug, das der Familie für alle Alltagsangelegenheiten diente. Nachdem die beiden minderjährigen Kinder in den Haushalt des Mannes gezogen waren, beantragte dieser die Zuweisung des Fahrzeugs einschließlich Zubehör.

Das Familiengericht (FamG) verpflichtete die Ehefrau zunächst, das Fahrzeug samt Zubehör an den Mann herauszugeben. Das Oberlandesgericht (OLG) änderte diese Entscheidung später ab und wies dem Mann den Pkw für die Dauer des Getrenntlebens zum alleinigen Gebrauch zu. Gleichzeitig verpflichtete es ihn, der Frau eine monatliche Nutzungsvergütung von 150 Euro zu zahlen sowie die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherungen zu übernehmen. 

Der BGH bestätigte, dass die Festsetzung einer Nutzungsvergütung für einen während der Trennungszeit einem Ehegatten allein zugewiesenen Haushaltsgegenstand im Ermessen des Gerichts steht. Ausgangspunkt für die Bemessung ist grundsätzlich die Miete, die üblicherweise für einen vergleichbaren Gegenstand zu zahlen wäre beziehungsweise dessen konkreter Nutzungswert. Darüber hinaus sind auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten in die Entscheidung einzubeziehen.

HINWEIS

Konkrete Vorgaben zur Ermittlung des Nutzungswerts eines Fahrzeugs machte der BGH nicht. Nach Auffassung des Gerichts kann sich die Schätzung jedoch an den Tabellen zur Nutzungsausfallentschädigung bei Verkehrsunfällen orientieren. Je nach Alter und Zustand des Fahrzeugs können dabei entsprechende Abschläge vorzunehmen sein.

Quelle: BGH, Beschluss vom 24.09.2025, Az. XII ZB 114/25