Mietenkataster nach Bußgeldbescheid: Berliner Signalwirkung für den deutschen Wohnungsmarkt?

03.08.2026

Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid aus Berlin-Friedrichshain sorgte Ende 2025 für Aufsehen


Erstmals wurde wegen massiver Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) ein Bußgeld von rund 26.000 Euro verhängt. Da die Miete fast 190 Prozent über dem Mietspiegel lag, musste die Vermieterin zudem über 22.000 Euro an die Mieterin zurückzahlen. Dieser Fall könnte sich bundesweit auch auf das Mietniveau in anderen Ballungsräumen mit kritischen Marken auswirken.

HINWEIS

Eine Miete gilt als „überhöht“, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt und zudem das geringe Angebot an Wohnraum ausgenutzt wird. Während solche Verfahren bisher oft an strengen Nachweispflichten für Mieter scheiterten, hat sich die Lage nach einer Initiative des Bundesrats verändert. Gerichte und Behörden akzeptieren zunehmend, dass in Gebieten mit staatlich anerkanntem Wohnungsmangel die „Ausnutzung einer Zwangslage“ vorausgesetzt werden kann. Wenn es kaum Wohnungen gibt, haben Mieter keine andere Wahl und der Beweis, durch hundert gescheiterte Wohnungsbesichtigungen eine „Zwangslage“ nachzuweisen, wird damit oft hinfällig.

Es ist davon auszugehen, dass andere Länder und Kommunen dem Berliner Beispiel folgen und Verstöße konsequenter als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Für Vermieter in Wachstumsregionen steigt damit das Risiko, dass eine deutliche Überschreitung des Mietspiegels nicht mehr nur zivilrechtliche Rückforderungen, sondern empfindliche staatliche Bußgelder nach sich zieht. Der Berliner Bußgeldbescheid markiert damit eine bundesweite Trendwende in der Durchsetzung des Mietschutzes.

Zudem soll im Rahmen des neuen Wohnraumsicherungsgesetzes die Einhaltung der Mietpreisbremse künftig mit einem flächendeckenden, digitalen Mietenkataster staatlich überwacht werden. Berlin ist bundesweit das erste Bundesland, das ein solches Register einführt. Der Aufbau der Plattform ist für Herbst 2026 geplant. 

Mietenkataster: Funktionsweise und Meldepflichten

Die Eigentümer der rund 1,8 Millionen Berliner Mietwohnungen werden verpflichtet, die Daten ihrer Mietverhältnisse in ein zentrales Portal einzugeben. Erfasst werden:

  • Die Nettokaltmiete und Nebenkostenvorauszahlungen.
  •  Wohnungsmerkmale wie Fläche, Ausstattung und der energetische Zustand.
  • Der Zeitpunkt des Mietbeginns sowie der letzten Erhöhung. 

Eine Software soll diese Daten automatisch mit dem örtlichen Mietspiegel abgleichen. Bei Überschreitungen der Mietpreisbremse (mehr als 10 Prozent bei Neuvermietung) oder bei Mietpreisüberhöhungen (mehr als 20 Prozent) schlägt das System an. Wer die Daten nicht oder falsch übermittelt, dem drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro, in schweren Fällen sogar bis zu 100.000 Euro. 

Während die Mietervereine das Vorhaben als notwendigen Schritt zu mehr Markttransparenz begrüßen, kritisieren Vermieterverbände die anlasslose Erfassung von Millionen Verträgen. Dies sei ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht und ziehe einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich. Gerichtliche Prüfungen nach der Verabschiedung des Gesetzes sind von den Eigentümerverbänden bereits angekündigt worden. 

Quelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, PM 322/2025; Senatskanzlei Berlin, PM vom 17.03.2026; Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/3072 vom 18.03.2026