01.05.2026
Der lang ersehnte Urlaub steht endlich vor der Tür. Viele vereisen dennoch mit Arbeit im Gepäck. Smartphone, Tablet und Notebook dürfen nicht fehlen, um
in Notfällen einsatzbereit zu sein. Die Arbeit muss aber auch im Urlaub privat bleiben und geschützt werden.
Maßnahmen für Endgeräte
Sicherheitscheck der mobilen Endgeräte:
Die Sicherheits- und Verschlüsselungsfunktionen der mitgenommenen Endgeräte sollten auf dem aktuellen Stand sein. Wer während des Urlaubs erreichbar sein muss und sich im Ausland befindet, kann auf Prepaid-Handys zurückgreifen, um versteckte Auslandsgebühren und einen Schaden durch Verlust/Diebstahl eingrenzen zu können.
Blickschutzfilter für Endgeräte:
Mobile Arbeitsplätze gibt es mittlerweile wie Sand am Meer – in der Bahn, am Flughafen, im Café, in der Hotellobby oder auf Hotspots an anderen öffentlichen Plätzen. Dritte können hier ungehindert auf den Bildschirm blicken. In solchen Fällen spricht man von Visual Hacking, das ein ernst zu nehmendes Datenschutzproblem ist. Abhilfe schafft ein Blickschutzfilter für das Endgerät (Notebook, Tablet, Smartphone). Diese verdunkeln das Display ab einem seitlichen Betrachtungswinkel von 30 Grad, sodass ungewollte Beobachtende den Bildschirminhalt nicht sehen können.
Passwörter und Firewall:
Grundsätzlich sollten, falls noch nicht geschehen, Geräte und auch Apps, Daten und Anwendungen mit einem Passwort oder einer Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt werden. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann so der Missbrauch des Geräts oder der darauf befindlichen Daten zumindest eingeschränkt werden. Wer sich schlecht Passwörter merken kann, sollte diese nicht auf Notizzetteln aufschreiben, sondern auf einen Passwort-Manager zurückgreifen. Zudem kann eine Firewall für Smartphones durchaus sinnvoll sein, denn sie kontrolliert den Datenverkehr von Apps, blockiert unerwünschte Zugriffe und schützt vor Datenspionage. Hier gibt es auch Lösungen ohne Root-Zugriff (Administrationsrechte), die den Zugriff einzelner Apps auf WLAN oder mobile Daten regeln. Sie bieten Übersicht in Echtzeit und erhöhen die Privatsphäre.
Nutzung öffentlicher Computer:
Wer frei hat und doch schnell an einen Computer muss, sollte dies mit Vorsicht tun. Auf die Eingabe vertraulicher Daten sollten bei öffentlich zugänglich Computern, z. B. in Internetcafés, stets verzichtet werden. Diese Geräte sind nicht für sensible Informationen (Online-Banking) geeignet. Sollten externe Medien, z. B. ein USB-Stick, verwendet werden müssen, ist vorher zu prüfen, ob darauf keine wichtigen/sensiblen Daten gespeichert sind. Wurde ein USB-Stick oder eine SD-Karte auf einem öffentlichen Computer angeschlossen, sollte das Medium nicht mehr bei privaten Geräten zum Einsatz kommen. Selbstverständlich sind Informationen, die auf öffentlichen Computern (zwischen-)gespeichert wurden, sorgfältig zu löschen. Das gilt auch für den Browserverlauf.
Hotspot-Nutzung:
An vielen Orten ist die Nutzung von öffentlichen Hotspots möglich. Grundsätzlich kann man diese nutzen, wenn man vorher die Internetverbindung geprüft hat – ist diese geschützt ist, kann das Surfen losgehen.
WICHTIG!
Hotspots, die nur eine schwache Verschlüsselung (leichtes Passwort) oder keine Sicherheitseinstellungen besitzen, sollten nicht genutzt werden. Bei eigenen Geräten sollten das Betriebssystem, der Browser und das E-Mail-Programm restriktiv konfiguriert sein: also mit eingeschränkten Zugriffsrechten und niemals mit Administrator-Rechten. Zudem sollten Datei- und Verzeichnisfreigaben für Netzwerke deaktiviert sein – Freigaben, die auf einem Windows-Rechner existieren, sind in der Systemsteuerung unter Verwaltung/Computerverwaltung zusammengefasst. Auch die Firewall sollte auf das höchste Sicherheitsniveau eingestellt sein.
Datablocker – das „USB-Präservativ“:
Ein Datablocker erinnert zwar an einen USB-Stick, ist aber keiner. Er wird zwischen das Ladekabel und die USB-Stromquelle gesteckt. So kann das Endgerät während der Stromzufuhr vor Datendiebstahl oder Juice Jacking (Cyberangriff über manipulierte öffentliche USB-Ladestationen) geschützt werden. Bei Smartphones wird der USB-Port sowohl für das Aufladen als auch für die Datenübertragung genutzt, wodurch Schadsoftware unbemerkt auf das Endgerät gelangen kann. Der Datablocker verhindert sämtliche Datenübertragungen. Zwischen USB-Kabel und Ladeport/Computer gesteckt, verhindert der Adapter physikalisch jede Art von Synchronisierung oder anderweitigem Datentransfer.
ENDGERÄT GESTOHLEN - WAS NUN?
WICHTIG!
Jedes Mobiltelefon kann anhand seiner 15-stelligen Seriennummer, die sogenannte IMEI-Nummer, identifiziert und gesperrt werden. Die Abkürzung IMEI steht für „International Mobile Station Equipment Identity“. Wird ein Smartphone als gestohlen gemeldet, benötigt die Polizei die IMEI-Nummer des Geräts.
Die Seriennummer kann man ganz einfach selbst herausfinden, in dem man über den Ziffernblock des Handys den Tastencode *#06# eintippt. Die IMEI des Geräts erscheint dann auf dem Display. Diese Nummer sollte notiert und griffbereit sein. Bei manchen Geräten ist sie auch auf der Verpackung oder in den Vertragsunterlagen zu finden.
Nach dem Verlust sollte auch umgehend die SIM-Karte des Geräts gesperrt werden. Viele Anbieter wie Telekom, Vodafone, O2 und Congstar sind an den zentralen Sperr-Notruf unter 116 116 angeschlossen. Dieser ist aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz rund um die Uhr und kostenfrei erreichbar. Im Ausland erreicht man den Sperr-Notruf über +49 116 116; ggf. können hier Gebühren entstehen. Ist der Anbieter nicht an den Sperr-Notruf angeschlossen, muss direkt dessen Hotline angerufen werden. Für eine Sperrung ist die Mobilfunknummer des gestohlenen Handys notwendig, die Kundennummer oder das Kundenpasswort und ggf. die SIM-Kartennummer. Einige Anbieter ermöglichen auch eine SIM-Sperre via Internet über deren Kundenportal.
Die Sperr-Hotlines der gängigsten Anbieter sind:
Auch das Orten und Löschen aus der Ferne (gilt für Smartphones und Tablets) ist zusätzlich möglich und funktioniert über das Google- oder Apple-Konto. Die Funktion dazu muss allerdings vorher in den Einstellungen aktiviert worden sein:
Für Android-Geräte
Google bietet den Dienst „Mein Gerät finden“ an.
Für Apple-Geräte (iPhone)
Apple nutzt hierfür das „Wo ist?“-Netzwerk.
Besonderheit bei Samsung
Besitzer eines Samsung Galaxy können zusätzlich den Dienst Samsung Find (früher SmartThings Find) nutzen. Dieser bietet oft erweiterte Funktionen, wie das Sichern der Daten in der Cloud oder das Verlängern der Akkulaufzeit aus der Ferne,
um die Ortung länger zu ermöglichen.
WICHTIG!
Für die Ortung muss das Handy eingeschaltet sein (bei modernen iPhones/Androids
funktioniert die Ortung oft auch noch kurzzeitig nach dem Ausschalten
oder bei leerem Akku) und eine Internetverbindung (WLAN oder Mobilfunk)
muss bestehen.
ABSOLUTES NOTFALLMANAGEMENT
- AUSWÄRTIGES AMT & DATENSCHUTZ
Wer sich in einer Notfallsituation wiederfindet, kann mit dem Auswärtigen Amt Kontakt aufnehmen:
Der Diebstahl beruflich genutzter Endgeräte muss auch der oder dem Datenschutzbeauftragten im Betrieb gemeldet werden, da es sich hier rechtlich gesehen nicht nur um einen Diebstahl, sondern auch um eine Datenpanne handelt. Innerhalb von 72 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust des Endgeräts bekannt ist, muss der Vorfall bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde gemeldet werden – es sei denn, die Daten sind so sicher (z. B. durch starke Verschlüsselung und sofortige Fernlöschung), dass kein Risiko besteht.
meditaxa Redaktion