10.02.2026
Das elektronische T-Rezept für teratogene Wirkstoffe wie Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid soll nach aktuellem Stand im Laufe des Jahres eingeführt werden.
Hierbei handelt es sich um ein Sonderrezept für die drei genannten Wirkstoffe. Diese unterliegen besonderen Vorgaben des § 3a der Arzneimittelverschreibungsordnung (AMVV) und sind daher streng reguliert und nur unter besonderen Sicherheitsvorgaben zu verordnen. Nachdem der ursprüngliche Starttermin (Juli 2025) vom Bundesgesundheitsministerium verschoben werden musste, gibt es nun konkretere Schritte für die Umsetzung in diesem Jahr. Geplant ist, das E-T-Rezept zusammen mit dem elektronischen Betäubungsmittelrezept (E-BtM-Rezept) auszurollen, da beide ähnliche Anforderungen an die Dokumentation und Sicherheit haben. Die notwendigen Änderungen der AMVV wurden bereits vorbereitet. Eine wichtige Neuerung beim digitalen T-Rezept ist, dass künftig bei der Verordnung explizit vermerkt werden muss, ob es sich um eine Off-Label-Anwendung handelt.
HINWEIS
Eine Off-Label-Anwendung bzw. ein Off-Label-Use bezeichnet den Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der Grenzen, die von der Zulassungsbehörde (z. B. dem BfArM in Deutschland oder der EMA in Europa) genehmigt wurden.
Bisher wird das T-Rezept in Papierform als amtliches Formblatt vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte bereitgestellt und bei Bedarf von verordnenden Ärzten angefordert. Die Verordnung soll mit der Neuregelung dann auch digital möglich sein sowie der Abruf über die Apotheke, in der die Patienten die verschreibungspflichtigen Medikamente wie gewohnt beziehen.
meditaxa Redaktion