12.02.2026
Bisher war die zehnjährige Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge auf Erstzulassungen bis zum 31.12.2025 begrenzt.
Durch die aktuelle Gesetzesänderung gelten nun folgende Fristen:
Gültigkeit nur für reine Elektrofahrzeuge – wichtig für Verbraucher: Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge (BEV) sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride (PHEV) sind von dieser Regelung weiterhin ausgeschlossen und werden nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert. Auch nach Ablauf der Befreiungsphase bleiben Elektroautos steuerlich begünstigt: Die dann fällige Kraftfahrzeugsteuer reduziert sich dauerhaft um 50 Prozent.
meditaxa Redaktion