01.05.2026
Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes: Fair Pay ab Juni 2026
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wird bis zum 07. Juni 2026 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie verschärft. Mit der Verschärfung soll der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchgesetzt werden. Wichtige Neuerungen umfassen Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen, erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte und strengere Berichtspflichten für Unternehmen – auch für kleinere Betriebe ist die Gesetzesänderung relevant.
Was bedeutet Entgelttransparenz?
Sie steht für die Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Gehältern und Vergütungsstrukturen in Unternehmen und Betrieben. Mit der Entgelttransparenz soll eine diskriminierungsfreie Bezahlung, Gleichstellung und Lohngerechtigkeit sichergestellt werden – im Fokus steht hier der Gender-Pay-Gap.
HINWEIS
Der Gender-Pay-Gap in Deutschland liegt laut Statistischem Bundesamt (2025) unverändert bei 16 % (unbereinigt). Frauen verdienten 2025 mit 22,81 € im Schnitt 4,24 € brutto weniger pro Stunde als Männer (27,05 €). Die Lücke bleibt trotz langfristiger Abnahme konstant, wobei sie im Westen (17 %) deutlich höher als im Osten (5 %) ausfällt.
Durch transparente Informationen zu Gehalt, Vergütung, Lohngefüge und Gehaltskriterien können Mitarbeitende nachvollziehen, ob Entgelte objektiv (z. B. Verantwortung, Ausbildung, Erfahrung) zustande kommen und ob sie diskriminierungsfrei sind. Willkürliche Faktoren oder „Verhandlungsgeschick“ sollen damit auf dem Arbeitsmarkt an Bedeutung verlieren. Entgelttransparenz ist nicht nur ein zentraler Bestandteil gesetzlicher Vorgaben zur Gehaltstransparenz in der EU, sondern soll aktiv die Chancengleichheit fördern.
Das sind die Kernpunkte des EntgTranspG ab Juni 2026
Grundsätzlich betrifft Entgelttransparenz alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Für kleine Betriebe bestehen zwar Ausnahmeregelungen, vor allem bei den Berichtspflichten im Rahmen der Entgelttransparenzrichtlinie, dennoch sollte beachtet werden, dass unklare oder ungerechte Gehaltsstrukturen zu Unzufriedenheit, sinkender Motivation und höherer Fluktuation bei Mitarbeitenden führen.
Verschärfung des EntgTranspG im Überblick
| EntgTranspG bis jetzt | EntgTranspG ab Juni 2026 | |
| Bewerbung | Gehaltsfrage erlaubt | Gehaltsfrage verboten; Pflicht: Gehaltsspanne bereits in Jobanzeige |
| Berichtspflicht | ab 500 Mitarbeitenden | ab 100 Mitarbeitenden |
| Beweislast | bei Arbeitnehmern | bei Arbeitgebern (Beweislastumkehr) |
| Lohnlücke | Keine direkten Konsequenzen | Handlungspflicht ab 5 % Differenz |
| Verschwiegenheit | Oft in Verträgen („Verschwiegenheitsklausel“) | Verboten; Mitarbeitende dürfen über Gehalt sprechen |