14.08.2026
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Verbale und körperliche Angriffe im Gesundheitswesen nehmen zu. Ärzte sowie ihre Praxisteams sind am Arbeitsplatz regelmäßig Gewalt ausgesetzt. Laut einer 2024 durchgeführten Onlineumfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben 80 Prozent der über 7000 befragten Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisangestellten innerhalb des letzten Jahres verbale Gewalt erlebt. Fast die Hälfte erfuhr in den vergangenen fünf Jahren körperliche Gewalt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Einen Grund für die hohe Gewaltbereitschaft sehen viele der Befragten in einem gestiegenen Anspruchsdenken von Patienten. Könnten Wünsche nach zeitnahen Terminen, Rezepten oder bestimmten Untersuchungen nicht unmittelbar befriedigt werden, äußere sich das vermehrt in Frust – und mitunter verbaler oder sogar körperlicher Gewalt.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe vereinbart. In einem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz werden nun zudem die Niedergelassenen miteinbezogen. Damit sollen Ärzte in der ambulanten Versorgung und ihr Praxispersonal in Zukunft genauso strafrechtlich geschützt werden wie beispielsweise Angehörige der Rettungsdienste. Drohungen gegenüber Ärzten (inkl. Niedergelassenen) und deren Unterstützungspersonal werden sollen künftig mit einem Sondertatbestand strafbar sein und mit einem ordentlichen Strafrahmen versehen werden.
Das Inkrafttreten des Gesetzes nach Beschluss durch Bundestag und Bundesrat ist frühestens gegen Ende 2026 bzw. Anfang 2027 zu erwarten.
meditaxa Redaktion | Quelle: kbv.de, bundestagszusammenfasser.de